Die Arbeitswelt ist nicht zuletzt durch neue Medien und neue Technologien in einem radikalen Umbruch begriffen (Stichworte Industrie 4.0, Arbeit 4.0 und Künstliche Intelligenz). Die Möglichkeiten der Überwachung sind schier unüberschaubar groß, wobei die auffälligste, die Videoüberwachung, langsam, aber sicher zu einer der harmloseren wird. GPS-Ortung, Biometrische Daten, DNA-Tests und RFID sind nur einige Beispiele.
Besondere Bedeutung hat in jüngster Zeit der „Siegeszug“ der Künstlichen Intelligenz, die in praktisch alle Bereiche der betrieblichen Wirklichkeit eindringt.
Deshalb muss die Regelung der Informationstechnologien und damit des Datenschutzes auf der Agenda jedes Gremiums stehen. Wer heute keine Dämme baut, wird schon in naher Zukunft der Flut neuer Technologien und Auswertungsmöglichkeiten hilflos gegenüberstehen. Dabei stehen die Chancen gut, im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung Einfluss zu nehmen, und zwar nicht, wie die Arbeitgeber gemeinhin befürchten, blockierend sondern gestaltend. Die Vorteile neuer Technologien nutzen und dennoch den Einzelnen vor Datensammelwut und überbordenden Auswertungen und Bewertungen zu schützen ist durchaus möglich.
Seit nunmehr 30 Jahren unterstütze ich Arbeitnehmervertretungen bei der betrieblichen Regelung neuer Technologien. Altersbedingt habe ich meine Tätigkeit zwar eingeschränkt, stehe für Anfragen aber weiterhin zur Verfügung.
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